Untersuchungsleistungen

Sie und Ihr Kind sollen sich in jedem Moment gut aufgehoben und sicher fühlen können. Sollte Ihr Kind medizinische Hilfe benötigen, wird es von unseren Ärzt:innen in der direkt angrenzenden Kinderabteilung betreut und Sie können es jederzeit sehen, wann immer Sie das wünschen. 

Für spezielle Fälle der Diagnostik stehen im Klinikum alle apparativen Möglichkeiten, darunter auch hochauflösende Magnetresonanztomographen (offenes und geschlossenes MRT), zur Verfügung. Auch das Hinzuziehen weiterer Fachärzt:innen zur Behandlung ist jederzeit möglich. Während Ihres Aufenthaltes findet eine tägliche Visite durch unser Fachpersonal statt.

Wir betreuen kompetent Frühgeborene ab der 32. Schwangerschaftswoche.

 

Vorsorgeuntersuchung U1

Nach der Geburt Ihres Kindes wird bereits in unserem modernen Kreißsaal die erste Vorsorgeuntersuchung (U1) durchgeführt. Bei dieser Untersuchung überprüft der Arzt das Befinden Ihres Babys anhand des sogenannten APGAR-Schemas.

Dieses Schema steht für 5 Kriterien:

  • Aussehen (Hat das Neugeborene eine rosige, blasse oder bläuliche Hautfarbe?)
  • Puls (Optimal wären mehr als 100 Schläge/Minute.)
  • Gesichtsbewegungen/Reflexe (Wie ist die Reaktion auf Berührungen?)
  • Aktivität/Muskeltonus (Ist der Muskeltonus eher schlaff oder gibt es Spontanbewegungen?)
  • Respiration (Wie ist die Atmung?)

Vorsorgeuntersuchung U2

Im Neugeborenenzimmer können Sie für Ihr Kind ab dem 3. Lebenstag die Vorsorgeuntersuchung U2 durchführen lassen. Sie ist zwischen dem 3. und dem 10. Lebenstag vorgesehen und wird von Kinderärztinnen und Kinderärzten unserer Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin durchgeführt. Der Allgemeinzustand Ihres Kindes, sein Gewicht, seine Ernährung, seine Blutzucker- und Bilirubinwerte sowie seine körperliche Entwicklung werden untersucht und mit Ihnen besprochen.

Ihr Kind erhält im Rahmen der bundesweiten Vorsorge-Richtlinien für Neugeborene eine Vitamin-K-Prophylaxe in Form von Tropfen sowie Fluorid-Tabletten zur Rachitis- und Karies-Prophylaxe, die Ihr Kind ab dem 5. Lebenstag zu Hause einmal täglich einnehmen sollte.

Über alle angebotenen Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes werden Sie informiert. Ein schriftliches Einverständnis von Ihnen wird dazu eingeholt. Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten.

 

Hüftsonographie

Bei einigen Neugeborenen, z. B. bei Hüfterkrankungen in der Familie oder wenn das Kind im Mutterleib in Beckenendlage lag, wird eine Hüft-Ultraschall-Untersuchung durchgeführt. In diesem freiwilligen Screening wird mit einem kleinen Schallkopf die Beweglichkeit der Hüfte Ihres Kindes untersucht. Außerdem erfolgt noch eine Untersuchung des gesamten Bewegungsapparates. Auf diese Weise kann Fehlentwicklungen frühzeitig entgegengewirkt werden. Sie werden von uns auf die Termine für diese Untersuchung aufmerksam gemacht.

 

Hörscreening

Ein intaktes Hörvermögen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Sprachwahrnehmung und Sprachentwicklung. Mit der Sprache ist die Ausbildung weiterer geistiger Fähigkeiten eng verbunden. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig Störungen im Bereich des Hörorgans zu erfassen, um darauf entsprechend reagieren zu können.

Hörstörungen lassen sich schon unmittelbar nach der Geburt feststellen. Im Neugeborenenzimmer wird dieser Hörtest täglich von unserem Team angeboten. Optimal geeignet ist hierfür der 2. bis 3. Lebenstag Ihres Kindes und ein Zeitpunkt, an dem es fest schläft. Wir sprechen Sie auf das Hörscreening an. Hierzu gibt es ein Informationsblatt vom Land Thüringen und die dazugehörige Einwilligungserklärung.

 

Neugeborenenscreening

Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt und bleiben es auch. Es gibt jedoch seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen, die bei Neugeborenen noch nicht durch äußere Zeichen erkennbar sind.

 

Pulsoxymetrie

Hierbei wird über eine kleine Mess-Sonde (völlig schmerzfrei) die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen. Eine Vielzahl von möglichen, sehr seltenen Herzfehlern kann damit frühzeitig erkannt werden.

 

Augentest

Mit einer speziellen Lampe wird das Auge untersucht. Dabei können bestimmte angeborene Tumore und Linsentrübungen erkannt werden. Diese Erkrankungen treten im Durchschnitt bei einem von 1.000 Neugeborenen auf. Unbehandelt können sie zu Organschäden, körperlicher und geistiger Behinderung führen.

Für alle Neugeborenen wird deshalb eine Früherkennungsuntersuchung angeboten (erweitertes Neugeborenenscreening). Nähere Informationen erhalten Sie dazu in unserem Flyer Erweitertes Neugeborenenscreening - Nr. e033.

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