KV-Ermächtigung
Standort Mühlhausen
Die Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung für Chefarzt Bertram Seyfarth erstreckt sich auf folgende Leistungen:
Besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, eingeschränkt auf:
- die ambulante Diagnostik und Therapie bei Patienten der Allgemein- bzw. Viszeralchirurgie prä- und postoperativ, die stationär behandelt werden sollen bzw. die bereits stationär behandelt worden sind, nach Ausschöpfung des § 115 a SGB V,
- das Gebiet der Gefäßchirurgie mit dem Ziel der prä- und poststationären gefäßchirurgischen Diagnostik und Therapie (venös und arteriell), nach Ausschöpfung des § 115 a SGB V,
- besondere wundmedizinische Versorgung
jeweils auf Überweisung des behandelnden Chirurgen, fachärztlich tätigen Internisten, Neurologen, Nervenarztes und Psychiater sowie des behandelnden Hausarztes (Arzt/Praktischer Arzt/Allgemeinmediziner/hausärztlich tätiger Internist).
zu Punkt 1. bis 3.: eingeschränkt auf insgesamt 70 Behandlungsfälle/Quartal.
Kollegialsystem
Chefarzt
Bertram Seyfarth
Facharzt für Chirurgie
und Gefäßchirurgie