Namensgebung bei nichtverheirateten Eltern
Soll das Kind den Familiennamen der Mutter bekommen, so reicht eine Vaterschaftsanerkennung aus. Soll das Kind den Familiennamen des Vaters bekommen, so benötigen Sie eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung, die Sie beim zuständigen Jugendamt erhalten. Bitte bringen Sie diese mit in den Kreißsaal.