Nachsorge

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der anschließenden Kur ist es wichtig, in bestimmten Zeitabständen Untersuchungen durchzuführen, um in den nächsten Jahren ein eventuelles Wiederauftreten des Krebses rechtzeitig feststellen zu können.

Weiterhin gibt Ihnen die Nachsorge die Gelegenheit, mit den behandelnden Ärzten neu aufgetretene Probleme oder andere Krankheiten in regelmäßigen Abständen besprechen zu können. Auch sind alle Beteiligten gern bereit, Ihnen für den Umgang mit der Erkrankung und den darauf folgenden Therapien und Nebenwirkungen Ratschläge oder Informationen zu geben.

Von der Deutschen Krebsgesellschaft gibt es bestimmte Richtlinien über die Zeitintervalle, in denen Nachsorgen stattfinden sollen. Die Mindestzeit der Nachsorge beträgt 5 Jahre. In den ersten zwei Jahren werden in mindestens sechsmonatigen Abständen Kontrolluntersuchungen durchgeführt. Später verlängert sich der Zeitraum der Kontrolluntersuchungen auf ein Jahr.

Im günstigsten Fall ergeben sich bei keiner Nachuntersuchung krankhafte Befunde, sodass nach 5 Jahren von einer Heilung ausgegangen werden kann.

Sollten krankhafte Veränderungen festgestellt werden, muss individuell entschieden werden, ob und in welcher Form eine Behandlung notwendig ist.

Sämtliche fortführende Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden wir mit Ihnen sorgfältig besprechen. Wir versichern Ihnen, dass wir keine Maßnahmen ergreifen werden, die nicht Ihr Einverständnis finden. Deshalb empfehlen wir, die in Ihrer Patientenmappe bereits festgehaltenen Termine zur Nachsorgeuntersuchung gewissenhaft einzuhalten.

Die Kontrolluntersuchungen umfassen:

  • ein Arzt-Patienten-Gespräch
  • eine klinische Untersuchung des Patienten
  • eine Ultraschalluntersuchung des Bauches
  • die Untersuchung von Blutwerten auf die so genannten Tumormarker
  • Dickdarmspiegelungen
  • ggf. weitergehende Untersuchungen wie Computertomographie, MRT oder PET-CT