
Wahlleistungen

Unser Klinikum bietet Ihnen auf Wunsch als besonderen Service Wahlleistungen an. Diese Leistungen müssen neben den allgemeinen Krankenhausleistungen zusätzlich bezahlt werden.
Patient:innen, die Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind oder eine private Zusatzversicherung besitzen, können Wahlleistungen in Anspruch nehmen, wenn dieses vertraglich als Leistungsumfang des Versicherungsträgers geregelt ist.