KV Ermächtigung - Was ist das?
KV = Kassenärztliche VereinigungErmächtigt werden können u. a. Ärzte in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen etc. oder ärztlich geleitete Einrichtungen (Institutsermächtigungen). Voraussetzung für eine Ermächtigung ist, dass ein Bedarf für besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden besteht bzw. besondere Sicherstellungsgründe vorliegen. Die Ermächtigung ist zeitlich und räumlich zu befristen und wird durch den Zulassungsausschuss ausgesprochen. (Quelle: Ermächtigung (kv-thueringen.de); Stand: 07.06.2022) |
Warum ist eine KV Ermächtigung wissenswert?
Für Patient:innen stellt die KV Ermächtigung eine besondere Möglichkeit dar, in speziellen Fachgebieten eine ambulante Versorgung durch Fachärzt:innen des Krankenhauses zu nutzen. Patient:innen können sich mit Überweisungsschein in der fachspezifischen Sprechstunde dem jeweiligen Arzt / der jeweiligen Ärztin mit Ermächtigung vorstellen.
Damit wird eine erweiterte Zusammenarbeit zwischen niedergelassenem Haus- / Facharzt und dem Facharzt bzw. der Fachärztin im Krankenhaus gewährleistet, was eine schnellere und umfassendere Diagnostik und Therapie möglich macht und somit erhebliche Vorteile für eine hochwertige Patientenbehandlung mit sich bringt.