Compliance

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren sowie festgestellte Verletzungen zu beenden. 
In seiner „Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschenrechtsstrategie“ bekennt sich das Hufeland Klinikum zu diesen Verpflichtungen. 
 
Hier gelangen Sie zur Grundsatzerklärung.

 

Beschwerdeverfahren
Das Hufeland Klinikum bietet die Möglichkeit, Hinweise auf die Verletzung grundlegender Rechte von Menschen- oder Umweltbelangen -im Hufeland Verbund selbst oder in seinen Lieferketten- unter Wahrung der Vertraulichkeit (auf Wunsch auch anonym) über ein digitales Meldeportal abzugeben. Dieses Beschwerdeverfahren steht neben den Beschäftigten auch allen sonstigen Personen offen. Die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens sind in einer Verfahrensordnung geregelt. 

Hier gelangen Sie zum Meldeportal.

Hier gelangen Sie zur Verfahrensordnung.