Anmeldung und Aufnahme

Im Zusammenhang mit Ihrer Aufnahme im Krankenhaus ist es erforderlich, einige Formalitäten zu erledigen. Die Anmeldung ist dabei von besonderer Bedeutung. Sie erfolgt im Servicebereich für unsere ambulanten / stationären Patient:innen direkt im Eingangsbereich.

 

Unser Servicebereich ist für Sie und Ihre Angehörigen wie folgt erreichbar:

Standort Bad Langensalza

-   Montag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr

-   Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen: 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr 

Standort Mühlhausen

-   Montag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr

-   Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen: 10:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten stehen die Kolleginnen und Kollegen der Zentrale für Sie weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Für die Behandlung im Klinikum benötigen wir einige Ihrer persönlichen Angaben. Wir versichern Ihnen, mit diesen Daten gewissenhaft und vertraulich umzugehen.

Folgende Dokumente sind bei Ihrer Aufnahme bitte mitzubringen:

  • Krankenversicherungskarte
  • Krankenhauseinweisungsschein
  • Personalausweis
  • ggf. Freistellung von Zuzahlungen

Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, so rechnen wir die Kosten Ihrer Krankenhausbehandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sind Sie privat versichert, rechnen wir auf Wunsch die Kosten Ihrer Krankenhausbehandlung direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ab.

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Krankenhaus richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).

Eigenbeteiligung

Aufgrund einer Bundesverordnung haben Sie als Patient:in für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes eine Eigenbeteiligung zu entrichten. Über die Höhe der Eigenbeteiligung und eventuelle Befreiungen informieren Sie die Mitarbeiter:innen des Servicebereiches im Eingangsbereich.

Wir bitten Sie, den Betrag der Eigenbetiligung beim Verlassen des Krankenhauses im Servicebereich zu entrichten. Können Sie eine Quittung über im selben Jahr bezahlte Zuzahlungen vorweisen, so vermindert sich entsprechend die Gebühr.

Unsere Empfehlung: Bewahren Sie Quittungen über bezahlte Eigenbeteiligungen gut auf!

Die Eigenbeteiligung wird vom Krankenhaus für die jeweiligen Krankenkassen nur eingezogen und an diese direkt weitergeleitet. Sie kommt nicht dem Krankenhaus zugute. Von der Eigenbeteiligung befreit sind prinzipiell Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, Arbeitsunfälle, privat versicherte Patient:innen und Wöchnerinnen.

Mit unserem Entgelttarif sind alle für Sie notwendigen ärztlichen, pflegerischen und medizinisch-technischen Leistungen sowie die Verpflegung und die Unterbringung abgegolten.

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VERPFLEGUNG

In unserem Hause sind wir bestrebt, Sie so abwechslungsreich wie möglich zu verpflegen und damit einen Beitrag zur Genesung und zu Ihrem Wohlbefinden zu leisten. Die angebotenen Speisen werden täglich in unserer hauseigenen Küche frisch zubereitet.

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UNTERBRINGUNG

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