Eigenbeteiligung
Aufgrund einer Bundesverordnung haben Sie als Patient:in für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes eine Eigenbeteiligung zu entrichten. Über die Höhe der Eigenbeteiligung und eventuelle Befreiungen informieren Sie die Mitarbeiter:innen des Servicebereiches im Eingangsbereich.
Wir bitten Sie, den Betrag der Eigenbetiligung beim Verlassen des Krankenhauses im Servicebereich zu entrichten. Können Sie eine Quittung über im selben Jahr bezahlte Zuzahlungen vorweisen, so vermindert sich entsprechend die Gebühr.
Unsere Empfehlung: Bewahren Sie Quittungen über bezahlte Eigenbeteiligungen gut auf! |
Die Eigenbeteiligung wird vom Krankenhaus für die jeweiligen Krankenkassen nur eingezogen und an diese direkt weitergeleitet. Sie kommt nicht dem Krankenhaus zugute. Von der Eigenbeteiligung befreit sind prinzipiell Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, Arbeitsunfälle, privat versicherte Patient:innen und Wöchnerinnen.
Mit unserem Entgelttarif sind alle für Sie notwendigen ärztlichen, pflegerischen und medizinisch-technischen Leistungen sowie die Verpflegung und die Unterbringung abgegolten.